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Lehraufträge

unser Team sucht Verstaerkung

Fragen und Antworten

Was sind Lehrbeauftragte an der BayHföD?

Wer sind die Studierenden an der BayHföD?

Welche Lehrveranstaltungen werden durch Lehrbeauftragte abgedeckt und um welche Lehrinhalte handelt es sich?

Wie kann ich noch mitarbeiten?

Neben dem Einsatz in der Lehre ist auch eine Mitarbeit bei mündlichen Prüfungen, bei der Korrektur von Prüfungsaufgaben sowie bei der Betreuung und Bewertung von Diplomarbeiten möglich.

Aktuell suchen wir dringend Korrektorinnen und Korrektoren für Öffentliche Betriebswirtschaft.
Rückfragen dazu beantwortet gerne Frau Zettl, miriam.zettl(at)aiv.hfoed.de, Tel. 09281/7771-236.

Welchen aktuellen Bedarf haben wir?

Studienjahr 2022/2023

Für das Studienjahr 2022/2023 (Zeitraum 1. September 2022 bis 31. August 2023) suchen wir Damen und Herren, die erstmals einen Lehrauftrag übernehmen möchten und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Die Lehrinhalte der Studienfächer können den Stoffgliederungsplänen, die den Lehr- und Lernstoff näher bestimmen und Lernziele festlegen, entnommen werden:

Stoffgliederungspläne für den nichttechnischen Verwaltungsdienst

Stoffgliederungspläne für den Studiengang Verwaltungsinformatik

In folgenden Lehrveranstaltungen besteht im Studienjahr 2022/2023 erhöhter Bedarf:

NummerLehrveranstaltungZeitraumStundenumfang
2.03.11Haushaltswesen in der Staatsverwaltung IIIMai bis Juni 202320 Std. je Gruppe

Da sich unsere Bedarfe oftmals auch kurzfristig ändern, freuen wir uns auch dann über Ihre Bewerbung, wenn für die von Ihnen gewünschte(n) Lehrveranstaltung(en) derzeit kein erhöhter Bedarf besteht. Sollte Ihre Bewerbung im aktuellen Studienjahr dann wegen fehlender Bedarfe (noch) nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie eine Zwischenmitteilung. Im Rahmen unserer Planungen für die darauffolgenden Studienjahre kommen wir dann wieder auf Sie zu.

Den Lehrbeauftragten, die bereits für uns tätig sind oder die sich bereits für einen Lehrauftrag beworben haben, werden wir unabhängig davon zeitgerecht Lehraufträge anbieten.

 

Studienjahr 2023/2024

Für das Studienjahr 2023/2024 (Zeitraum 1. September 2023 bis 31. August 2024) werden die konkreten Bedarfe voraussichtlich im Frühjahr 2023 auf dieser Seite veröffentlicht. Derzeit steht jedoch bereits fest, dass insbesondere in folgenden Veranstaltungen im kommenden Studienjahr ein erhöhter Bedarf bestehen wird:

NummerLehrveranstaltungZeitraumStundenumfang
2.03.11

Haushaltswesen in der Staatsverwaltung III

Mai bis Juni 202420 Std. je Gruppe
2.03.14

Haushaltswesen in der Staatsverwaltung IV

Mitte Januar bis Februar 2024

20 Std. je Gruppe

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Welche Vorteile haben Lehrbeauftragte?

Welche Unterstützung haben Lehrbeauftragte an der BayHföD?

Welche Anforderungen gelten für Lehraufträge?

Wie bewerbe ich mich um einen Lehrauftrag an der BayHföD?

Über unser Bewerbungsportal können Sie sich initiativ als Lehrbeauftragte/r bewerben. 

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und informieren Sie gerne über die Rahmenbedingungen und unsere Leistungen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Julia Pirner, 09281 7771-161, julia.pirner(at)aiv.hfoed.de, zur Verfügung.

Für welche Zeiträume werden Lehraufträge vereinbart?

Lehraufträge können für das laufende oder das folgende Studienjahr vereinbart werden. Grundsätzlich  sind wir an einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert.

Was ist noch zu beachten?

Lehrbeauftragte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, üben die Lehrtätigkeit an der Hochschule als Nebentätigkeit, für die i. d. R. eine Genehmigung des Dienstherrn erforderlich ist, aus.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit seinem Schreiben vom 20. Juni 2016 die staatlichen und kommunalen Dienstherrn gebeten, bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Übernahme einer Lehr-, Korrektur- und / oder Prüfertätigkeit zu werben, diese zu unterstützen und beim Vollzug dieser Nebentätigkeiten einen großzügigen Maßstab anzulegen.

Zum Schreiben des Ministeriums

Qualität der Lehre

Die Qualität der Ausbildung ist der Hochschule ein sehr wichtiges Anliegen.

Ein wesentliches Element ist dabei die Evaluation, deren Grundlagen im BayHföDG und in der Evaluationsordnung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (EvO) geregelt sind. Die Durchführung der Evaluation erfolgt in elektronischer Form. Dies erfolgt insbesondere nach Beendigung eines erstmaligen Lehrauftrags (bezogen auf die jeweilige Veranstaltung). Von den Ergebnissen werden Sie informiert.

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