Freie Plätze
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Freie Plätze im Jahr 2025
Die Ermessensentscheidung und ihre Kontrolle
Beschreibung:
Ermessensentscheidungen rational zu treffen und "gerichtsfest" zu begründen, bereitet in der Verwaltungspraxis mitunter Schwierigkeiten. Das Seminar verfolgt das Ziel, handlungsorientiert, jedoch nicht theoriefrei Abhilfe zu schaffen. Auf der Grundlage einer strikten Differenzierung von behördlicher Entscheidungs- und gerichtlicher Kontrollperspektive soll in einem ersten Teil versucht werden, praxistaugliche Strukturen von Ermessensentscheidungen zu entwickeln. Ausgangspunkt bildet der belastende Ermessensverwaltungsakt, andere Konstellationen - etwa Planungs- oder Rechtsetzungsermessen - sollen vergleichend Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk gilt den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Ermessensgebrauchs. In einem zweiten Teil befasst sich das Seminar mit der gerichtlichen Ermessenskontrolle, insbesondere der Ermessensfehlerlehre.
Inhaltsübersicht
* behördliche Entscheidungs- und gerichtliche Kontrollperspektive
* verfassungsrechtliche Voraussetzungen des Ermessensgebrauchs
* Abgrenzungen; Ermessen und verwandte Erscheinungen
* Ermessensausübung und Ermessensbindungen
* Begründungserfordernisse
* "intendiertes Ermessen" und "Ermessensreduzierung auf Null"
* Planungsermessen und Rechtsetzungsermessen
* Ermessensfehlerlehre
Ermessensentscheidungen rational zu treffen und "gerichtsfest" zu begründen, bereitet in der Verwaltungspraxis mitunter Schwierigkeiten. Das Seminar verfolgt das Ziel, handlungsorientiert, jedoch nicht theoriefrei Abhilfe zu schaffen. Auf der Grundlage einer strikten Differenzierung von behördlicher Entscheidungs- und gerichtlicher Kontrollperspektive soll in einem ersten Teil versucht werden, praxistaugliche Strukturen von Ermessensentscheidungen zu entwickeln. Ausgangspunkt bildet der belastende Ermessensverwaltungsakt, andere Konstellationen - etwa Planungs- oder Rechtsetzungsermessen - sollen vergleichend Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk gilt den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Ermessensgebrauchs. In einem zweiten Teil befasst sich das Seminar mit der gerichtlichen Ermessenskontrolle, insbesondere der Ermessensfehlerlehre.
Inhaltsübersicht
* behördliche Entscheidungs- und gerichtliche Kontrollperspektive
* verfassungsrechtliche Voraussetzungen des Ermessensgebrauchs
* Abgrenzungen; Ermessen und verwandte Erscheinungen
* Ermessensausübung und Ermessensbindungen
* Begründungserfordernisse
* "intendiertes Ermessen" und "Ermessensreduzierung auf Null"
* Planungsermessen und Rechtsetzungsermessen
* Ermessensfehlerlehre
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig Ermessensverwaltungsakte zu erlassen haben
Hinweis:
Freie Termine:
| Zeitraum | Bemerkungen | Seminarnummer | Ort | Freie Plätze | Anmeldelink | Zu diesem Thema sind leider keine Termine mehr frei |
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Freie Plätze im Jahr 2026
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