Wappen des Freistaats Bayern

Allgemeine Hinweise

Mail an das Fortbildungsteam

Teilnahme

Zu unseren Seminaren laden wir alle staatlichen und kommunalen Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 sowie Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13, die nicht in der vierten Qualifikationsebene eingestiegen sind, ein.

Ferner können Beamtinnen und Beamte, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 innehaben und eine der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 6 Satz 1 LlbG für eine Beförderung in das nächst höhere Amt erfüllen und herausgehobene Positionen wahrnehmen, an den Seminaren teilnehmen.

Ebenso steht vergleichbaren Tarifbeschäftigten unser Seminarangebot offen.

 

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Veranstaltungsort und -dauer

Unsere Präsenzseminare finden an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) beim Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof und am Fachbereich Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn statt. Sie beginnen um 12:00 Uhr des ersten Tages und enden um 12:00 Uhr des letzten Tages. Abweichungen vom zeitlichen Ablauf und vom Veranstaltungsort sind aus dem Einladungsschreiben ersichtlich. Den Veranstaltungsort ersehen Sie beim jeweiligen Seminar hinter der Seminar-Nummer.

Bei Online-Seminaren kann der zeitliche Ablauf evtl. abweichen.

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Inhouse-Seminare

Auf Wunsch können auch Veranstaltungen vor Ort bei den Dienststellen mit unseren Referentinnen und Referenten durchgeführt werden (Inhouse-Seminare). Für Anfragen kann das Formblatt auf unserer Homepage im Bereich Download unter www.aiv.hfoed.de/de/fortbildung/download/qualifizierungs-offensive-ii.html verwendet werden.

Zeit und Ort von Inhouse-Seminaren werden - soweit noch freie Personalkapazitäten vorhanden sind - im Einzelfall abgestimmt. Sie können nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

 

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Referentinnen und Referenten

Bei allen Seminaren referieren hauptamtliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Hochschule für den öffentlichen Dienst sowie externe Referentinnen und Referenten.

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Anmeldung

Anmeldungen können nur online von den Dienststellen vorgenommen werden.

Auf unserer Homepage haben Sie zwei Möglichkeiten, sich für unsere Seminare anzumelden:

Über die Seminarauswahl zur Anmeldung:

www.aiv.hfoed.de/de/fortbildung/qualifizierungs-offensive-ii/seminaruebersicht.html

Oder Anmeldung mit Seminarnummer:

www.aiv.hfoed.de/de/fortbildung/qualifizierungs-offensive-ii/anmeldung.html

Bei der Anmeldung können je nach Verfügbarkeit maximal 5 Termine je Seminarthema ausgewählt werden.

Falls Sie mehrere Seminare bzw. Termine ausgewählt haben und daraufhin eine Einladung erhalten haben, werden die weiteren Seminare von uns automatisch storniert. Sie erhalten keine Absageschreiben für diese Seminare.

Auch Abmeldungen und Änderungen können online durchgeführt werden:

www.aiv.hfoed.de/de/fortbildung/qualifizierungs-offensive-ii/abmeldung-aenderung.html

 

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Einladung, Absage

Einladungs- und Absageschreiben werden baldmöglichst per E-Mail übersandt; spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.

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Online-Seminare

Bitte beachten Sie, dass pro Anmeldung jeweils nur die angemeldete Einzelperson teilnehmen darf; auch ein vorübergehendes Überlassen des Zugangs zum Online-Seminar an andere Personen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die in der Einladung übermittelten weiteren Zugangsberechtigungen, z. B. zur Verfügung gestellten Dokumente o. ä. dürfen ausschließlich von der eingeladenen Person genutzt werden.

Die Benennung von Ersatzteilnehmern durch die anmeldende Behörde als Ummeldung für das gesamte Seminar dagegen ist vor Seminarbeginn selbstverständlich möglich.

Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, sowie die Aufzeichnung eines Online-Seminars z. B. in Audio oder Video bzw. mittels Screenshots ist nicht erlaubt.

Mit der Einladung zu unseren Online-Seminaren erhalten Sie die entsprechenden Hinweise zu den technischen Anforderungen und die erforderliche technische Ausstattung, ebenso eine Kurzanleitung zum verwendeten Videoportal.

Der technische Zugang ist vor Seminarbeginn vom Teilnehmenden bzw. der Behörde sicherzustellen.

Sollte eine Teilnahme aufgrund technischer Probleme, die die HföD nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, erfolgt kein Erlass von evtl. entstandenen Gebühren (vgl. u. „Kosten/Teilnehmende anderer Dienstherren“).

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Freie-Plätze-Börse

Im Internet unter Fortbildung/Qualifizierungsoffensive II/ Freie-Plätze stellen wir eine Liste bereit, aus der ersichtlich ist, bei welchen Seminaren noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

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Unterlagen zum Seminaraufenthalt, Skripten zum Seminar

Unterlagen für die Teilnehmenden werden vor Seminarbeginn zum Download bereitgestellt (www.aiv.hfoed.de/de/fortbildung/qualifizierungs-offensive-ii/seminarunterlagen.html). Dazu erhalten die Teilnehmenden mit der Einladung ein entsprechendes Kennwort.

Auch Skripten zur Fortbildungsveranstaltung werden ggf. dort vorab eingestellt. Diese müssen zum Seminar mitgebracht werden.

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Seminarbescheinigung, Hinweis zum Datenschutz

Eine Seminarbescheinigung wird nur erteilt, wenn an der Veranstaltung vollständig teilgenommen wurde. Ein Veranstaltungstag gilt dann als vollständig besucht, wenn vom Beginn bis zum Ende teilgenommen wurde. Die Bescheinigungen werden bei Veranstaltungen in Hof grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung per E-Mail versandt. Die erforderlichen Personaldaten entnehmen wir der Anmeldung. Die Daten werden zur internen Organisation der Seminare von uns und zur Überprüfung des Fortbildungskontingents durch das jeweilige Ressort auch automatisiert verarbeitet.

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Anwesenheitsnachweis

Sollte aus dienstlichen Gründen ein späterer Beginn oder ein vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung erforderlich sein, wird ausnahmslos ein Anwesenheitsnachweis ausgestellt.

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Unterbringung und Verpflegung

Für die Unterbringung stehen Einzelzimmer (mit Dusche und WC) auf dem Fachbereichsgelände zur Verfügung. Die Verpflegung erfolgt in den jeweiligen Verpflegungsbetrieben der Fachbereiche. Ausnahmen von diesen Leistungen können in der Anmeldung beantragt werden.

Im Foyer der Hochschule steht ein professioneller Trinkwasserspender vom Typ „Soda Jet“ für Sie zur Ver-fügung. An dem Gerät kann gekühltes Tafelwasser (wahlweise still oder mit Kohlensäure) kostenfrei in ein selbst mitgebrachtes Trinkgefäß abgefüllt werden.

Für nähere Informationen zur Unterbringung in Hof beachten Sie bitte unser Informationsblatt für Seminargäste im Internet.

Sollten Sie eine besondere Unterkunft wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung benötigen, so bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in der Anmeldung.
Außerdem möchten wir Sie um Rücksprache kurz vor Beginn des Seminars unter Tel. 09281 7771-290 bitten.

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So werden die Fortbildungsteilnehmer in Hof untergebracht

Zugang zu den Appartements
Innenansicht eines Appartements
Badezimmer
Fahrradraum

 

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Kosten

Da die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern eine staatliche Einrichtung ist, müssen wir bei den zu erhebenden Kosten zwischen Teilnehmenden aus dem staatlichen und aus anderen Bereichen unterscheiden.

a)         Seminare in Hof und in Wasserburg

• Für Staatsbedienstete werden keine Gebühren erhoben. Unterkunft und in der Regel auch die Verpflegung werden amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.

Auch die Reisekosten der Teilnehmenden werden von uns getragen. Bezüglich des Abrechnungsverfahrens ist zu unterscheiden zwischen Teilnehmenden, deren Reisekostenanträge auch sonst üblicherweise von

a) einer zentralen Reisekostenabrechnungsstelle, oder

b) nicht von einer zentralen Reisekostenabrechnungsstelle

bearbeitet werden.

Zu a)

Bitte reichen Sie Ihre Abrechnung (ggf. abweichend von ihrer sonstigen Abrechnungsstelle) beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Bearbeitungsstelle Passau - Referat 3R1, Mariahilfberg 1 a, 94032 Passau (oder Postfach 14 52, 94004 Passau, (Tel. 0941 5044-01) ein. Geben Sie bitte unbedingt die 7-stellige Seminarnummer mit an. Die ZASt Passau veranlasst die Auszahlung und die ggf. erforderliche Versteuerung. Soweit in Ihrer Behörde die Möglichkeit von Online-Abrechnungen über BayRMS besteht, können Sie diesen Zugang auch für die Abrechnung von Seminaren der Qualifizierungsoffensive II nutzen.

Zu b)

Bitte reichen Sie Ihre Abrechnung bei der für Sie auch sonst üblicherweise zuständigen Stelle ein. Dort wird die Erstattungshöhe berechnet, die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt und die ggf. erforderliche Versteuerung veranlasst. Dann werden entweder

• die Festsetzungen an uns weitergeleitet und von hier zur unmittelbaren Auszahlung an den Teilnehmenden angeordnet, oder

• die Abrechnungsstelle ordnet auch die Auszahlung an den Teilnehmenden an. Sie kann den Betrag dann ggf. von uns - unter Angabe des Namens des Teilnehmenden sowie der Seminarnummer und/oder des Seminartermins - zur Erstattung anfordern (es ist auch eine Zusammenfassung für mehrere Teilnehmende möglich).       

Das Verfahren unter b) gilt für alle Teilnehmende auch für Fahrkosten, die von Ihrer Behörde verauslagt wurden. Die ZASt Passau kann Rechnungen nicht begleichen. Die Erstattung erfolgt nur über den Fachbereich.

Ihre Abrechnungsstelle entscheidet nach Zweckmäßigkeit, welches Verfahren bevorzugt wird.

• Für Teilnehmende anderer Dienstherren werden Kosten nach der Verordnung über die Erstattung der Kosten für die Ausbildung und Fortbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (ErstattungsVO BayFHVR) erhoben.

Danach betragen die Kosten insgesamt pro Teilnehmer für

ein Präsenzseminar

• zweitägiges Seminar (12 Lehrveranstaltungsstunden)      324 EUR,

• dreitägiges Seminar (16 Lehrveranstaltungsstunden)       432 EUR,

• fünftägiges Seminar (32 Lehrveranstaltungsstunden)       864 EUR;

ein Online-Seminar

• 8 Lehrveranstaltungsstunden                                            204 EUR,

• 12 Lehrveranstaltungsstunden                                          286 EUR,

• 16 Lehrveranstaltungsstunden                                          368 EUR.

 

Die Gebührenpflicht für Fortbildungsveranstaltungen entsteht mit der Zulassung zu einer Veranstaltung. Die Gebühren werden mit Kostenrechnung zur Zahlung angefordert und sind einen Monat nach Bekanntgabe fällig, sofern kein späterer Termin festgesetzt wird.

b)  Inhouse-Seminare

• Für Staatsbehörden fallen keine Kosten an; auch für etwaige Reisekosten ihrer Teilnehmenden gilt das obige Verfahren.

•  Die Teilnahme von Beschäftigten anderer Dienstherren ist nur gegen Kostenerstattung möglich. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Vereinbarung einer Veranstaltung (§ 5 Abs. 2 ErstattungsVO BayFHVR). Die Höhe der Gebühr pro Teilnehmenden bemisst sich nach den fiktiven Gesamtkosten der Fortbildungsveranstaltung geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer Teilnehmenden.

Die Kosten für ein dreitägiges Inhouse-Seminar (16 LVStd) betragen 3.840 EUR, für ein zweitägiges Inhouse-Seminar (12 LVStd) 2.880 EUR.

Nähere Einzelheiten zu den Kosten finden Sie unter  § 5 Abs. 2 ErstattungsVO BayFHVR.

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Ladestation für Elektrofahrzeuge

Am Campus stehen zwei Ladestellen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf an der Information.

Am Fachbereich Sozialverwaltung in Wasserburg steht eine E-Ladestation zur Verfügung.
Anmeldung zur Nutzung und Aushändigung des Schlüssels zum Freischalten der Ladesäule in der Rezeption der Akademie.
E-Mail: rezeption(a)asov.bayern.de
Telefon: 08071/59-1206