Seminarübersicht

Anmeldeschluss für die Seminare Januar bis März 2027 ist der 6. November 2026. 

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Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Vorschriften des Bayerischen-Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG)

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden staatlichen und kommunalen Behörden

Voraussetzungen

Bitte bringen Sie das BayPsychKHG und Unterlagen zu den von Ihnen thematisierten Sachverhalten mit.

Beschreibung

Leitgedanke des seit 2018 geltenden Bayerischen-Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) war die präventive Vermeidung öffentlich-rechtlicher Unterbringungen. Eine zwangsweise öffentlich-rechtliche Unterbringung ohne oder gegen den Willen eines betroffenen Menschen soll als Ultima Ratio ausschließlich erfolgen, wenn keine alternativen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit existieren. Intention des Seminars ist, den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und dabei Lösungsansätze für das Spannungsfeld zwischen den Zielen des BayPsychKHG und den Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu entwickeln. Systematisch soll eine verwaltungspraktische Professionalität durch situationsangepasste Strategien entwickelt werden.

Es ist ausdrücklich erwünscht, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fälle aus der beruflichen Praxis, gerne auch mit konkreten Fragestellungen, in die Diskussion stellen. Optimal ist es, wenn entsprechende Sachverhalte aus der Praxis bereits vor Seminarbeginn zur Verfügung gestellt werden.

Inhaltsübersicht

* Erwerb von Grundkenntnissen und vertiefenden Kenntnissen zum BayPsychKHG
* Darstellung der Intention des BayPsychKHG mit dem Kernelement der Krisendienste
* Tatbestandsvoraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung als Ultima Ratio (Art. 5 BayPsychKHG)
* Einordnung typischer medizinischer Fachbegriffe und Krankheitsbilder
* Abgrenzung der sofortigen vorläufigen Unterbringung als Eilmaßnahmen der Kreisverwaltungsbehörde (Art. 11 BayPsychKHG) und Polizei (Art. 12 BayPsychKHG)
* Vorbereitung der gerichtlichen Unterbringung (Antragstellung gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 BayPsychKHG)
* Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für konkrete Sachverhalte aus der Praxis und Diskussion zu individuellen Themenwünschen

Maximale Teilnehmerzahl: 16

Termine

Seminartermine 2026
ZeitraumBemerkungenSeminarnummerOrtFreie PlätzeAnmeldung
05.10.2026 – 07.10.20262026126Hof- Keine Anmeldung möglich

Die Platzangabe stammt aus dem Terminregister. Eine Anmeldung ist noch keine Platzzusage.